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Chromat (Cr(VI)) wird als kanzerogen, mutagen und DNS-schädigend eingestuft, weshalb Cr(VI)-Konzentrationen so gering wie möglich zu halten sind. In der EU-Spielzeugrichtlinie 2018/725 sind Migrationsgrenzwerte für die Freisetzung von Chromat aus Spielzeug festgelegt. Die „HCl-Migrationslösungen‟ werden mit einem Puffer verdünnt, bevor 2000 µL via „Metrohm intelligent Preconcentration Technique with Matrix Elimination‟ (MiPCT-ME) injiziert werden. Die Bestimmung erfolgt mit VIS-Detektion nach Derivatisierung mit Diphenylcarbazid.  

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